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BDE: EEG-Novelle gefährdet die Bioabfallverwertung

Vor einer Fehlentwicklung bei der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat der BDE gewarnt. Sollte die Novelle in dieser Form in Kraft treten, besteht nach Ansicht des Verbands die Gefahr, dass die thermische Verwertung von Bioabfällen zunimmt.
(Quelle: Fotolia, photka)
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Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) fordert vor dem Hintergrund der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auch eine Neufassung der Biomasseverordnung. „Das EEG fördert in seiner vorliegenden Fassung in Verbindung mit der Biomasseverordnung die Verbrennung von Bioabfällen. Es kann jedoch nicht das Ziel sein, dass es zu einer Zunahme der thermischen Verwertung von Bioabfällen kommt, wenn die Vorgaben zur Vorbehandlung dieses Stoffstroms zu streng sind“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Montag in Berlin.

Der Verband sieht im jetzigen EEG-Entwurf ferner das Problem, dass durch die im EEG festgeschriebene Förderung der Verbrennung von Biomasse auf die Vorsortierung zur biologischen Behandlung verzichtet und daher verstärkt auf die Verbrennung gesetzt wird.

Außerdem schlägt der Verband Präzisierungen in der Biomasseverordnung vor. So müsse klarer formuliert werden, dass es sich bei dem gewonnenen Produkt um Biogas handelt, das aus der anaeroben Vergärung von Abfällen und Nebenprodukten gewonnen wird, die aus Abfällen und Nebenprodukten pflanzliche oder tierischer Herkunft stammen.

Kurth: „Die Novelle darf nicht dazu beitragen, dass die Abfallhierarchie in Schieflage gerät und durch falsche Schwerpunktsetzung in der Neuregelung die Klimaziele möglicherweise nicht erreicht werden können. Die EEG-Novelle muss im Sinne der Abfallhierarchie verfasst werden, wonach die stoffliche Verwertung stets Vorrang vor der thermischen Verwertung hat. Deshalb ist die finanzielle Förderung der Verbrennung von Biomasse im EEG als nicht zielführend abzulehnen. Eine solche Förderung hätte auch Folgen für den Klimaschutz, denn dann könnten vorgesehene Klimaschutzinstrumente nicht greifen, die zum Erreichen der Klimaschutzziele nötig wären.“

Quelle: BDE

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