bvse: Umweltgutachten weist Weg zur Kreislaufwirtschaft

"Das Umweltgutachten 2020 des Umweltsachverständigenrates der Bundesregierung legt den Finger in die offene Wunde: Wir sind von einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft noch ein ganzes Stück entfernt. Die gute Nachricht ist aber, dass wir die realistische Chance haben, sie in Deutschland und in Europa umsetzen zu können", erklärt Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse.

Mit dem Umweltgutachten greift der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) verschiedene umweltpolitische Handlungsfelder auf, in denen zum einen großer Handlungsbedarf besteht, in denen es zum anderen aber auch vielversprechende Umsetzungsmöglichkeiten gibt. Zu diesen Bereichen zählt er die Kreislaufwirtschaft, die in Deutschland und Europa „endlich von der Rhetorik zur konsequenten Umsetzung kommen sollte“, denn Deutschland verbrauche nach wie vor zu viele Rohstoffe und führe diese zu wenig im Kreislauf, so die Analyse des Sachverständigenrats.

„Man kann und muss im Detail über manche Aussagen des Umweltgutachtens streiten, aber die Richtung stimmt. Kreislaufwirtschaft fängt nicht beim Nutzungsende von Produkten an, sondern muss beim Produktdesign beginnen. Nur recyclingfähige Produkte können im Kreislauf geführt werden“, betont Rehbock.

Der bvse hält es deshalb für richtig, dass nicht nur Verpackungen in den Blick genommen werden, sondern auch die Produkte selber. Beispielsweise bei Elektrogeräten oder auch beim Automobilbau sei es möglich und sinnvoll genau zu überlegen, wie die Produkte konzipiert werden müssen, damit beispielsweise die Kunststoffkomponenten am Nutzungsende der Produkte wieder recycelt werden können.

„Zum Design for Recycling gehört aber genauso, dass für neue Produkte von vorneherein auch Sekundärrohstoffe verwendet werden. Es macht einfach keinen Sinn, wenn Recyclingquoten eingeführt werden und sich die Wirtschaftsbeteiligten einschließlich der öffentlichen Hand dann scheuen, Recyclingprodukte nachzufragen“, so Rehbock.

Er begrüßt daher, dass im Umweltgutachten nicht nur die Forderung aufgestellt wurde, den Einsatz von Rezyklaten zu fördern, sondern auch darauf hingewiesen worden ist, dass die öffentlichen Institutionen des Bundes, der Länder und der Kommunen ihre Rolle als Motor für die Transformation hin zu einer Kreislaufwirtschaft stärker als bisher wahrnehmen sollten.

„Bei einem im Gutachten angegebenen direkten Beschaffungsvolumen von jährlich 122,5 Milliarden Euro haben es Bund, Länder und Kommunen in hohem Maße selbst in der Hand, der Kreislaufwirtschaft den entscheidenden Impuls zu geben. Es geht eben längst nicht nur um Recyclingpapier. Es geht um Bau-, Sach- und Dienstleistungen, die Bund, Länder und Kommunen beauftragen und es geht auch um IT-Ausstattungen, um Möbel, um Elektrogeräte, um Kraftfahrzeuge aller Art. Der Schalter muss jetzt endlich umgelegt werden“, fordert Rehbock.

Als richtig bezeichnet es der bvse, dass ein hochwertiges Recycling angestrebt werde. Wenn man den Kreislauf schließen will, dann gehört auch die Recyclierbarkeit von Recyclingprodukten am Ende der Nutzungsdauer dazu. Rehbock bezeichnet es aber als unglücklich, dass das Umweltgutachten als Negativ-Beispiel Produkte aus Mischkunststoffen genannt habe. Das Gegenteil sei vielmehr der Fall. Mischkunststoffrezyklate werden in der Regel in langlebigen Produkten eingesetzt und sind am Ende ihrer Nutzungszeit sehr wohl wieder für das Recycling geeignet.

Zu einem hochwertigen Recycling gehört nach Auffassung des bvse übrigens auch eine qualitativ gute Erfassung der Altmaterialien. Diesen Aspekt hat das Gutachten nicht aufgegriffen. Dabei ist dies eine Voraussetzung für das Recycling. Gerade bei Elektroaltgeräten haben die Recyclingunternehmen mit teilweiser mangelhafter Erfassung durch die kommunalen Annahmestellen zu kämpfen, was das Recycling erschwert und teilweise unmöglich macht.

Der bvse weist in seiner Bewertung des Gutachtens besonders daraufhin, dass Kreislaufwirtschaft nur gelingen kann, wenn das Recycling auch rechtlich möglich bleibt. Hinsichtlich der geforderten Schadstoffausschleusung müsse daher darauf geachtet werden, dass diese nicht absolut gesetzt werden dürfe.

„Das Stoffrecht definiert laufend neue Schadstoffe. Eine automatische Verknüpfung von Abfall- und Chemikalienrecht wäre hier kontraproduktiv. Viele Produkte, die heute recycelt werden sollen, wurden vor Jahren und Jahrzehnten produziert. Wenn keine sachorientierte Abwägung erfolgt, die auch anwendungsbezogene Kriterien umfasst, wird das eine systemische Überforderung zur Folge haben, die letztlich dazu führt, dass kaum noch unbelastete Abfallströme für das Recycling übrig bleiben“, warnt der bvse-Hauptgeschäftsführer.

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