Verbände: Recyclingprämie muss ökologischen Nutzen entfalten

Beim heutigen Autogipfel wird über Vorschläge der Autoindustrie und der Bundesländer Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg beraten, die Kaufanreize für Neuwagen sowie eine Recyclingprämie für die Rückgabe von älteren Kraftfahrzeugen zum Recycling vorsehen.
Foto: Christine Schmidt; pixelio.de

Bei der zur Diskussion stehenden Förderungen eines klimafreundlichen Automobilabsatzes wird dem Recycling dabei wenig Beachtung geschenkt.

In einem gemeinsamen Schreiben des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung sowie der Fachgruppe Autorückmontage in der BDSV Ende April an das Bundeswirtschaftsministerium und mit dem heutigen Tage an Bundesumweltministerin Svenja Schulze wird davor gewarnt, die gleichen Fehler zu wiederholen, die 2009 mit der sogenannten Abwrackprämie gemacht wurden. Bereits bei der Umweltprämie 2009 wurden die Kfz-Recycler viel zu spät ins Boot geholt.

„Unsere Erfahrungen waren damals sowohl positiver als auch negativer Art. Unser oberstes Anliegen ist es, Betrug und Missbrauch von Steuergeldern, wie 2009 geschehen, zu verhindern“, erklärten bvse-Vizepräsident Sebastian Will und Siegfried Kohl, Vorstand FAR Fachgruppe Autorückmontage in der BDSV.

bvse, FAR und BDSV haben ein 10 Punkte-Papier vorgeschlagen, wie einerseits sichergestellt werden kann, dass die Recyclingprämie dazu führt, dass eine qualitativ hochwertige Verwertung der Alt-Kraftfahrzeuge stattfindet, und gleichzeitig zu gewährleisten, dass Betrügereien ein wirksamer Riegel vorgeschoben wird.

Die Verbände schlagen im Wesentlichen vor, dass eine bundeseinheitliche Regelung gefunden wird und nicht jedes Bundesland einen anderen Vollzug praktiziert.

Nur ein zertifizierter Demontagebetrieb, der bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der 16 Bundesländer (GESA) gelistet ist, nimmt das Kfz-Altfahrzeug entgegen, stellt dafür einen Verwertungsnachweis (VN) aus und nimmt dafür den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) entgegen. Die Abmeldung des Fahrzeuges darf nur mit gültigem Verwertungsnachweis von der Zulassungsstelle vorgenommen werden. Mit abgestempeltem Verwertungsnachweis, der Abmeldung der Zulassungsstelle und dem Fahrzeugbrief kann dann der Käufer oder der Händler, bei dem ein Neufahrzeug gekauft wurde, den Antrag auf die entsprechende Prämie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellen.

bvse, FAR und BDSV weisen aufgrund der Erfahrung mit der Abwrackprämie auch darauf hin, dass durch Kaufanreize und Recyclingprämie in kurzer Zeit viele Alt-Kraftzeuge bei den Demontagebetrieben angeliefert werden. Es sei daher erforderlich – in Anlehnung an 2009 – den Verwertungsbetrieben/Schreddern zeitlich befristet (24 Monate) die genehmigte Lagerkapazität unbürokratisch zu erweitern. Des Weiteren sollte durch verstärkte Zollkontrollen darauf geachtet werden, dass Alt-Kfz, für die eine Recyclingprämie ausgezahlt wurde, nicht als Gebrauchtwagen exportiert werden.

Es muss darum gehen, dass die Recyclingprämie einen möglichst hohen ökologischen Nutzen entfalten kann und dass die gewonnenen Materialen als wichtige Rohstoffquelle anstelle natürlicher Ressourcen eingesetzt werden können, betonen bvse, FAR und BDSV abschließend.

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