BDE: Einführung Biotonne rechtlich durchsetzen

Auf die Verantwortung der Länder und Gemeinden bei der bundesweiten Einführung der Biotonne hat der BDE hingewiesen.
Foto: piu700 / pixelio.de

Gleichzeitig lobte der Verband das Engagement einiger Bundesländer zur Durchsetzung der bestehenden Regelungen in ihren Kommunen zur Verbreitung der Biotonne. Zum Thema hatte der BDE im vergangenen Jahr eine Umfrage unter einigen Bundesländern durchgeführt.

Insbesondere die Länder Thüringen und Baden-Württemberg hätten dabei auch mit Erfolg auf rechtsaufsichtliche Maßnahmen zurückgegriffen. So würde der Landkreis Karlsruhe zum 01.01.2021 mit der Getrenntsammlung von Bioabfall starten, nachdem das zuständige Regierungspräsidium in Karlsruhe ihn dazu aufgefordert hatte.

Die getrennte Sammlung von Bioabfällen sei in Deutschland seit mehr als dreißig Jahren bekannt. Während damals einige Kommunen die Biotonne freiwillig eingeführt hätten, würden andere auch heute noch die Einführung der seit 2015 im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschriebene Getrenntsammlung verweigern und der Bevölkerung weder die Biotonne noch ein anderes bürgerfreundliches Sammelsystem anbieten.

„Die flächendeckende Einführung der Biotonne ist längst überfällig. Die öffentliche Verwaltung muss einen einheitlichen Vollzug sicherstellen und Schlupflöcher verhindern, mit denen Kommunen geltendes Bundesrecht umgehen können“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth.

Ambitionierte Umweltgesetzgebung dürfe nicht am unzureichenden Vollzug scheitern. Für den BDE sei daher das Ergreifen rechtsaufsichtlicher Maßnahmen ein wichtiges Mittel zur Durchsetzung der Einführung. Auch in Thüringen sei das Landesverwaltungsamt in Sachen Biotonne tätig geworden. So habe die Behörde das Abfallwirtschaftskonzept des Saale-Holzland-Kreises beanstandet, weil dies keine Biotonne vorsieht, sondern im angebotenen Bringsystem Bio- und Grünabfälle nur an fünf festen Stationen angenommen werden.

Kurth: „In Sachen Biotonne ist noch einiges zu tun. Im vergangenen Jahr haben wir verschiedene Bundesländer nach ihrer Handhabung der Biotonne befragt und dabei unterschiedliche Antworten erhalten. Bei unserer Umfrage ist jedoch klargeworden, dass es am einheitlichen Vollzug mangelt. Wir als Verband appellieren daher an alle Länder und Gemeinden, Bioabfälle getrennt zu sammeln und sie einer sachgerechten Verwertung zuzuführen. In Vergärungs- und Kompostierungsanlagen können sie zu erneuerbarer Energie und zu wertvollem Kompost werden. Bisher gehen immer noch Jahr für Jahr cirka drei bis vier Millionen Tonnen Bioabfälle den falschen Weg in den Restmüll, werden somit nicht sachgerecht genutzt, sondern thermisch verwertet. Diese Abfälle belasten so zum einen die Verbrennungskapazitäten und zum anderen stehen sie für die spezielle Bioabfallbehandlung nicht mehr zur Verfügung. Mit einer bundesweit eingeführten Biotonne wird das effektivste Erfassungssystem für organische Abfälle praktisch umgesetzt und dieser Stoffstrom optimal verwertet.“

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