Verbot von Plastiktüten: ökonomisch sinnlos – ökologisch sinnvoll?

Der DIHK beleuchtet das Verbot von Plastiktüten aus wirtschaftlicher Perspektive und plädiert für adäquate Übergangsfristen, da gerade kleine und mittelständische Unternehmen durch hohe Abnahmemengen noch "Plastiktüten in großer Zahl" in den Lagern hätten.
Ralph Aichinger, pixelio.de

Der Einsatz von Plastiktüten beim Einkauf ist in Deutschland seit Jahren rückläufig: Aktuell liege der Pro-Kopf-Verbrauch bei rund 20 Tragetaschen pro Jahr, 2016 waren es noch 45. Damit habe die Branche im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung die Ziele der EU – 40 Tüten pro Person bis zum Jahr 2025 – deutlich früher erreicht und sogar weit übertroffen. Laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sei ein weiterer Rückgang absehbar, da der vermehrte Einsatz von Mehrwegtragetaschen oder gar der freiwillige Verzicht des Verbrauchers auf „unnötige Verpackung“ immer gängiger werden.

Der Anteil der Kunststofftüten mache laut Bundesumweltministerium weniger als ein Prozent des Plastikverpackungsaufkommens aus. Trotz des Erfolgs der Selbstverpflichtung und des eigenverantwortlichen Engagements der Wirtschaft soll nach den Plänen des Bundesumweltministeriums nun ein gesetzliches Verbot von Plastiktüten beschlossen werden, so der DIHK weiter.

Alternativen fehlen

Zu der Frage, welche Tragetaschen zukünftig im Handel wirtschaftlich sinnvoll und umweltverträglich eingesetzt werden könnten, gebe es keine Vorschläge. Auch Alternativen, zum Beispiel aus biobasierten Kunststoffen wie etwa Mais oder Zuckerrohr, sollen unter das Verbot fallen. Andere Optionen wie Papiertragetaschen seien in ihrer Umweltbilanz nicht besser als die bisherigen Plastiktüten. Dies gelte insbesondere für laminierte Papiertragetaschen, welche Waren vor Nässe schützen sollen, jedoch nur aufwendig recycelt werden können. Bevor also ein umfassendes Verbot kommen soll, sollte nach Ansicht des DIHKs vielmehr eine umfassende Folgenabschätzung in Bezug auf alternative Verpackungsmaterialien vorgenommen werden. Für den Einzelhandel sollte es aber möglich sein, den Kunden weiterhin eine geeignete Transportmöglichkeit für die eingekauften Waren zur Verfügung zu stellen, plädiert der Verein.

Adäquate Übergangsfristen

Besonderes Augenmerk legt der DIHK auf kleiner Unternehmen. Denn bei der Bestellung von individuellen Tragetaschen müssten hohe Mengen abgenommen werden. Der Verbrauch sei aber seit Jahren rückläufig. Deswegen würden sich laut Verein in den Lagern vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen noch Plastiktüten in großer Zahl stapeln. Die Vorräte reichen nach Angaben der Betriebe für einen langen Zeitraum aus und stellen auch einen erheblichen materiellen Wert dar. Falls es tatsächlich zu einem Verbot kommen sollte, mache es aus ökonomischer und ökologischer Sicht keinen Sinn, diese Bestände zu vernichten. Es muss daher unbedingt eine Lösung gefunden werden, was mit den Restmengen geschehen soll, so der Verein.

Falsches Signal für freiwilliges Engagement

Das vorgesehene Verbot sei laut DIHK nicht verhältnismäßig und sende in die Wirtschaft die Botschaft „Freiwillige Maßnahmen und Selbstverpflichtungen für den Umweltschutz lohnen sich nicht“. Zum langfristigen Abbau des Einsatzes von Kunststoff ist das Verbot von Plastiktüten wenig geeignet. Besser wäre es, den Unternehmen Anreize für Innovationen zu bieten.

Während der DIHK eine effiziente Ressourcennutzung und die Schließung von Rohstoffkreisläufen grundsätzlich unterstützt, spricht er sich deutlich gegen ein pauschales Verbot aus.

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