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EU: Kühlschränke und Gefriergeräte sollen leichter reparierbar sein

Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben sich am Montag auf neue Ökodesign-Regelungen für Kühl- und Gefriergeräte geeinigt.
Dieter Schütz, pixelio.de
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Neben strengeren Energieeffizienzanforderungen werde erstmals die Verfügbarkeit von Ersatzteilen geregelt. So müssten Hersteller bestimmte Ersatzteile vorhalten und der Austausch müsse mit gewöhnlichen Werkzeugen ohne Schäden am Gerät möglich sein. Informationen zur Reparatur sollen frei zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. März 2021 angewendet werden.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die neuen europaweiten Regeln sind nicht nur eine gute Nachricht für die Umwelt, sondern auch für Verbraucherinnen und Verbraucher. Es wird künftig leichter, Kühlgeräte zu reparieren. Das schont den Geldbeutel, denn wenn Geräte einfacher repariert werden können, müssen sie seltener nachgekauft werden. Für die Umwelt bringen die neuen Regeln einen dreifachen Nutzen: Sie führen zu weniger Abfall, weniger Energieverbrauch und weniger Materialeinsatz. Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir diesen neuen Ansatz künftig über Kühlgeräte hinaus auch bei anderen Produkten anwenden und noch ambitionierter gestalten.“

Die Bundesregierung habe sich im sogenannten Ökodesign-Regelungsausschuss bei der Überarbeitung der bestehenden Kühl- und Gefriergeräte-Verordnung (EC No. 643/2009) für bessere Energie- und Ressourceneffizienzanforderungen eingesetzt. Erstmals geregelt werde die Verfügbarkeit von Ersatzteilen. So müssten bestimmte Ersatzteile vom Hersteller vorgehalten werden. Darüber hinaus sollen Hersteller das Produkt künftig so gestalten, dass ein Austausch mit herkömmlichen Werkzeugen ohne Schäden am Gerät möglich sei. Dadurch würden Recycling und Ressourceneffizienz gestärkt. Auch sollen Informationen zur Reparatur frei zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesregierung habe in den Verhandlungen mit einem Konzept überzeugen können, das bei Ersatzteilen zwischen der Verfügbarkeit für Verbraucher und Verbraucherinnen und für professionelle Reparaturbetriebe unterscheidet. Dies soll sicherstellen, dass bei der Reparatur keine Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen können.

Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. März 2021 angewendet werden. Vorher müssen der Europäische Rat und das Europäische Parlament zustimmen.

Quelle: Bundesumweltministerium

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