Gewerbeabfallverordnung: Mehr Recycling oder nur Papiertiger?

Fragen rund um die neue Gewerbeabfallverordnung diskutierten am 08.11.2018 auf einer DGAW-Regionalveranstaltung West anlässlich der Messe RECYCLING TECHNIK in Dortmund 5 Referenten mit zahlreichen Teilnehmern.
Karl-Heinz Laube, pixelio.de
Karl-Heinz Laube, pixelio.de

Dr. Anno Oexle (DGAW / Köhler & Klett Rechtsanwälte) führte in das Thema und die Regel- und Ausnahmestruktur von Getrennterfassung, Vorbehandlung, sonstiger Verwertung und Beseitigung nach der neuen Gewerbeabfallverordnung ein. Hingewiesen wurde insbesondere auf die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe in der neuen Verordnung, gerade in den Ausnahmetatbeständen (Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit), deren Anwendung die Abfallerzeuger und -besitzer in der Praxis vor Probleme stellen.

Sylvia Lehmann (Tomm+C) betrachtete die Auswirkungen der Gewerbeabfallverordnung auf die stoffliche Verwertung. Wegen der neuen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Verwertungsquote sinke die für die Bundesrepublik Deutschland mit 67% angegebene Quote für die stoffliche Verwertung von Siedlungsabfällen auf 52%. Dieser Wert liege unter den EU-Vorgaben, nach denen 2025 mindestens 55% der Siedlungsabfälle recycelt werden müssen. Bei der statistisch erfassten jährlichen Menge von 6 Mio. t gewerblichen Siedlungsabfällen sei nicht klar, ob darin auch Verpackungsabfälle berücksichtigt worden seien, die vom Abfallerzeuger einem lizenzierten Rücknahmesystem zugeführt wurden. Die notwendige Nachrüstung von Vorbehandlungsanlagen verlange Investitionssicherheit, die wegen der stark schwankenden Preise für die aus Recycling gewonnenen Wertstofffraktionen einerseits sowie des defizitären Vollzugs der Gewerbeabfallverordnung andererseits nicht gegeben sei.

Katharina Reh (Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT) stellte die Auswirkungen der Abfallzusammensetzung auf die stoffliche Verwertung am Beispiel des Zweckverbands Abfallwirtschaft Raum Würzburg dar. Sie präsentierte praktische Beispiele dafür, dass Verschmutzungen und Feuchtigkeit eine stoffliche Verwertung erheblich erschweren, eine Getrennterfassung dagegen das Recycling fördert. Die nach der neuen Gewerbeabfallverordnung ab dem 01.01.2019 geltende Recyclingquote von mindestens 30 Masse-% wird nach dem Ergebnis der aktuellen Untersuchung mit 15 bis 17 Masse-% deutlich unterschritten. Es sei bereits jetzt absehbar, dass sich die Recyclingquote auch durch Nachrüstung der Vorbehandlungsanlagen bis zum 01.01.2019 nicht wesentlich erhöhen lasse, da die Erfüllbarkeit der Recyclingquote maßgeblich von der Qualität des Inputmaterials abhänge.

Benjamin Borngräber (Recycling Füchse GmbH) nahm zu Einzelfragen des Vollzugs aus Sicht der Abfallerzeuger Stellung. Schwerpunkt seiner Betrachtung war insbesondere die Frage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Getrennterfassungspflicht sowie die Frage nach den Anforderungen an die Erfüllung der Dokumentationspflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen. Vielen Abfallerzeugern und -besitzern seien insbesondere die Dokumentationspflichten auch fast ein Jahr nach Inkrafttreten der Gewerbeabfallverordnung noch weitgehend unbekannt.

Aus Sicht der Entsorgungswirtschaft berichtete Sylvia Zimack (Meinhardt Städtereinigung GmbH). Sie legte den Schwerpunkt ihres Vortrags auf die Frage der technischen Unmöglichkeit und wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Getrennterfassung sowie die daran anknüpfenden Folgen, also insbesondere die Vorbehandlungspflicht der dann entstehenden Gemische einschließlich der technischen Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen sowie die einzuhaltenden Quoten. Hingewiesen wurde insbesondere auf Probleme in den Fällen einer Vorbehandlungskaskade, die sowohl in Bezug auf die dann zwischen den Anlagenbetreibern zu schließenden Verträge als auch in Bezug auf die Berechnung der Quoten weitgehend ungeklärt sind.

Referenten und Zuhörer waren der Ansicht, dass auch die Gewerbeabfallverordnung 2018 – wie ihre Vorgängerin – Gefahr läuft, zu einem bloßen Papiertiger zu verkommen, der das Recycling nicht maßgeblich fördert, dafür aber bei den Abfallerzeugern zu mehr interner Bürokratie (durch Dokumentation) und bei den Betreibern von Vorbehandlungsanlagen zu mehr Kosten (durch zwingend einzuhaltende technische Standards) führen wird.

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