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Rechtswidrig erzielte Gewinne sollen abgeschöpft werden

BellandVision begrüßt die Initiative von Baden-Württemberg zur Sanktionierung von Men- gendifferenzen und nicht korrekten Mengenströmen.
Foto: Sabine Hatzfeld
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Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat in der vergangenen WOche bekannt gegeben, dass es gegen fünf duale Systeme Bußgeldverfahren wegen falscher Mengenstromnachweise für das Jahr 2015 eingeleitet hat. Außerdem soll eine Gewinnabschöpfung erfolgen.

Thomas Mehl, Geschäftsführer der BellandVision GmbH, begrüßt diesen Schritt: „Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass nicht alle dualen Systeme die bei ihnen lizenzierten Verkaufsverpackungen vollständig an unsere Clearingstelle melden. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass das Umweltministerium Baden-Württemberg jetzt gegen diese Praxis vorgeht. „Schwarze Schafe“, die sich nicht an die Verpackungsverordnung halten und zu Lasten Dritter agieren, müssen zur Verantwortung gezogen werden. Durch ihr Vorgehen entstehen den ehrlich meldenden Systemen und ihren Kunden Schäden in Millionenhöhe. Daher können aus unserer Sicht Bußgelder und Gewinnabschöpfungen nur ein erster Schritt sein. Damit die Schäden der Wettbewerber und ihrer Kunden ausgeglichen werden können, müssen die betroffenen Systeme, welche nunmehr den Ordnungswidrigkeitenverfahren ausgesetzt sind, die bisher nicht an die Clearingstelle gemeldeten Verkaufsverpackungen dort ebenfalls nachmelden und dafür anteilig die Kosten übernehmen.“

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