Anzeige

Sperrmüll kann auch gewerblich gesammelt werden

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Sperrmüll nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden muss, sondern auch von gewerblichen Entsorgungsunternehmen gesammelt werden kann.
Lupo, pixelio.de
Anzeige

Auf ihre Anzeige wurde der Klägerin, einem Unternehmen der Abfallwirtschaft, durch den beklagten Kreis die Sammlung von Altmetall, Altpapier, Grünabfällen und gemischtem Abfall untersagt. Die dagegen gerichteten Klagen wies das Verwaltungsgericht ab. Auf die Berufungen der Klägerin änderte das Oberverwaltungsgericht die Urteile und hob die Untersagung der Sammlung von Altmetall, Altpapier und Grünabfällen auf. Insoweit stünden der Sammlung keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen. Die mit gemischtem Abfall bezeichnete Sammlung von Sperrmüll durch die Klägerin sei dagegen unzulässig, weil diese Abfallart dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden müsse. Insoweit wurden die Berufungen zurückgewiesen.

Auf die Revision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht die Urteile des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben, soweit die Untersagung der Sperrmüllsammlung bestätigt wurde. Die Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger besteht nur für gemischte Abfälle aus privaten Haushaltungen (Schwarze bzw. Graue Tonne), zu denen Sperrmüll nicht gehört. Ob die von der Klägerin angezeigte Sammlung von Sperrmüll die Funktionsfähigkeit der Abfallentsorgung des Kreises gefährdet, lässt sich mangels tatsächlicher Feststellung des Oberverwaltungsgerichts nicht bestimmen. Das Verfahren war zur Sachaufklärung an die Vorinstanz zurückzuverweisen. Die Anschlussrevision des Beklagten hatte keinen Erfolg, weil die Sammlung der übrigen Abfallfraktionen durch die Klägerin das bestehende Entsorgungssystem des Kreises nicht wesentlich beeinträchtigt. Da die Klägerin ihre bisherige Sammlung von Altmetall, Altpapier und Grünabfällen lediglich fortführt, ist das Entsorgungssystem des Beklagten darauf eingestellt.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht

Letzte Meldungen

Das RECYCLING magazin berichtet seit über 75 Jahren unabhängig und aktuell über die wirtschaftlichen, politischen und technischen Entwicklungen in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft. Ihr Maßstab ist ein qualitativ hochwertiger Journalismus mit allen Facetten einer modernen Berichterstattung. mehr

RECYCLING magazin ist Mitglied bei

© DETAIL Architecture GmbH

Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link