BDE: Klärschlammverwertung vor neuen Herausforderungen

Der BDE sieht die Klärschlammverwertung vor erheblichen Anstrengungen. Grund hierfür seien die kürzlich in Kraft getretenen Novellen der Klärschlammverordnung sowie der Düngeverordnung. In Kombination führen die Neuregelungen dazu, dass die bodenbezogene Verwertung erheblich erschwert wird.
Klaerschlamm, Dieter Schuetz, Pixelio.de
Dieter Schuetz, Pixelio.de

BDE-Präsident Peter Kurth: „Die neuen Regelungen in der Klärschlammverordnung und in der Düngeverordnung führen dazu, dass die bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen massiv zurückgegangen ist. Das spüren die Verwerter bereits heute: Wir haben eine größere Konkurrenz um die nutzbare Fläche, längere Transportwege, einen gestiegenen Lagerbedarf, auch, weil sich Ausbringungszeiten verschoben haben, und letztlich gibt es höhere administrative, messtechnische und logistische Aufwendungen.“ Dies bedeutet einen Mehraufwand für die bodenbezogene Verwertung, der nicht durch zusätzliche Auflagen der zuständigen Fachbehörden weiter erschwert werden sollte. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten zur Mitverbrennung von Klärschlamm begrenzt und sie kommt auch nicht für alle Schlämme infrage. Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben muss die Monoverbrennung ausgebaut werden.

Kurth: „Um einen Ausbau der Monoverbrennung kommen wir nicht herum. Wir appellieren an die Klärschlammerzeuger, ihre Mengen zeitnah für eine langfristige Entsorgung auszuschreiben.“ Die Vertragsdauer sollte bei 20 Jahren liegen, um eine ausreichende Planungssicherheit für die zu tätigenden Investitionen zu gewährleisten. Nur über den Wettbewerb kann dem Bürger das wirtschaftlichste Angebot für die Klärschlammentsorgung zugutekommen.

Angesichts langwieriger Genehmigungsverfahren sollte nicht erst in ein paar Jahren mit der Planung und dem Bau von Anlagen begonnen werden. Die private Entsorgungsbranche steht bereit, den Gesetzesänderungen Genüge zu tun. Sie benötigt dazu Planungssicherheit, um in den kommenden Jahren die notwendigen Investitionen für eine gesicherte Klärschlammentsorgung tätigen zu können.

Die Novelle der Klärschlammverordnung ist Anfang Oktober 2017 in Kraft getreten. Für ca. sechs Prozent der kommunalen Kläranlagen, die etwas mehr als 60 Prozent des Abwassers behandeln, wird stufenweise ein Verbot der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen eingeführt verbunden mit der Pflicht, Phosphor aus dem Klärschlamm zurückzugewinnen. Nur noch für die kleineren Kläranlagen (bis 50 000 Einwohnerwerte) wird es möglich sein, ihre Schlämme weiterhin bodenbezogen zu verwerten. Für die bodenbezogene Verwertung gelten strengere Vorgaben. Auch durch die novellierte Düngeverordnung, die seit Anfang Juni 2017 in Kraft ist, wird die bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen erschwert. Insbesondere die neuen Regelungen zur Herbstdüngung und zu den Sperrzeiten im Winter limitieren die Ausbringung von Klärschlamm. Daraus ergeben sich für die Klärschlammverwertung sehr kurzfristige und spürbare Konsequenzen, die schnelles Handeln erfordern.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.