BMF spricht sich für restriktive Auslegung des Paragraf 2b UStG aus

Hintergrund der jüngsten Einlassung des BMF ist eine sich nun schon seit Mitte 2016 hinziehende Korrespondenz zwischen BDE und BMF zur umsatzsteuerlichen Privilegierung bestimmter kommunaler Dienstleistungen.
Martin Moritz, pixelio.de

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich für eine eingeschränkte Auslegung des Paragraf 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) ausgesprochen. In einer Antwort an den BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. schreibt der Parlamentarische Staatssekretär beim BMF, Dr. Michael Meister, MdB: „Die Erörterungen in Folge des jüngsten Votums der Finanzministerkonferenz sind noch nicht abgeschlossen. Ich stimme Ihnen aber insoweit zu, als der Paragraf 2b UStG eher restriktiv auszulegen ist.“

Hintergrund der jüngsten Einlassung des BMF ist eine sich nun schon seit Mitte 2016 hinziehende Korrespondenz zwischen BDE und BMF zur umsatzsteuerlichen Privilegierung bestimmter kommunaler Dienstleistungen. Der BDE kritisiert seit Langem, so der Verband gegenüber der Presse, dass Paragraf 2b UStG insbesondere bei der sogenannten Interkommunalen Zusammenarbeit von Kommunen zu unfairen Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil für die private Entsorgungswirtschaft führe.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Wir begrüßen dieses klare Stopp-Signal aus dem BMF. Die Behauptung des Landes Berlin aus Juni 2017 ‚Berlin setzt sich durch‘ stimmt offenkundig so nicht. Ein ‚Weiter so‘ kann es nach dieser Ansage aus dem BMF gerade nicht geben. Der BDE wird beobachten, ob die Kommunen die Warnung aus dem BMF ernst nehmen.“

Kurth sagte weiter, dass die jüngste Entwicklung leider noch in Richtung Staatswirtschaft gehe. Kurth: „Aus fast allen Teilen der Republik erreichen uns Nachrichten zu Fällen, wo Kommunen, um Umsatzsteuer zu sparen, bisher privat erbrachte Entsorgungsdienstleistungen verstaatlichen. Unser BDE-Research-Team hat beispielhaft die Entwicklung der Hausmüllentsorgung in Sachsen-Anhalt näher untersucht: Bei Fortschreitung des Trends ist die Hausmüllentsorgung wieder 100 Prozent staatlich wie in der DDR.“

Der BDE steht mit seiner Forderung nach fairem Wettbewerb nicht allein. In einem breiten „Bündnis fairer Wettbewerb“ wirbt der BDE gemeinsam mit Verbänden der Bauwirtschaft bis hin zur Digitalwirtschaft für (umsatzsteuerliche) Gleichbehandlung im Wettbewerb mit staatlichen Dienstleistern. Kurth: „Es ist höchste Zeit, dem Verstaatlichungstrend in deutschen Kommunen Einhalt zu gebieten. Wir hoffen, dass das BMF in der Finanzministerkonferenz ähnlich klare Worte findet.“

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