VDI: Emissionen reduzieren bei Kompostieranlagen

Kompostieranlagen verwandeln Gartenabfälle in wertvollen Dünger. Doch dabei können Luftverunreinigungen entstehen. Der neue Richtlinienentwurf der VDI 3475 Blatt 6 „Emissionsminderung - Anlagen zur biologischen Abfallbehandlung - Kompostierung“ beschreibt, wie Anlagen nach dem Stand der Technik betrieben werden, sodass Emissionen reduziert werden.
Erika Hartmann, pixelio.de

Das Recycling von Bioabfällen nährt Pflanzenboden und sichert die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig. Wer nicht die Möglichkeit hat, seine biologisch abbaubaren Abfälle selbst zu kompostieren, kann sie in technischen Anlagen verarbeiten lassen. Diese bieten einen deutlich beschleunigten Kompostierungsvorgang sowie eine Hygienisierung des Komposts, sodass durch ihn keine unerwünschten Unkräuter in den Garten eingebracht werden. Während der Kompostierung entstehen Stoffe, die die Luft verunreinigen. Dazu zählen vor allem Geruchsstoffe, Luftschadstoffe, klimarelevante Gase sowie Staub und Bioaerosole.

Die neue VDI 3475 Blatt 6 gibt Betreibern von biologischen Abfallbehandlungsanlagen eine Hilfestellung, um Risikofaktoren für erhöhte Emissionen zu erkennen und mit technischen Mitteln zu vermindern. Zu den für diese Anlagen zugelassene Abfälle zählen getrennt erfasste organische Abfälle aus Haushalten und Gewerbebetrieben, der kompostierbare Anteil von Garten- und Parkabfällen, Rinden, organische Abfälle aus der Nahrungs- und Genussmittelherstellung sowie weitere biogene Abfälle ähnlicher Beschaffenheit. Nicht Gegenstand der Richtlinie sind landwirtschaftliche Anlagen und Anlagen für gemischte Siedlungsabfälle.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3475 Blatt 6 „Emissionsminderung – Anlagen zur biologischen Abfallbehandlung – Kompostierung“ ist die VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss. Die Richtlinie ist ab sofort als Entwurf zum Preis von EUR 62,60 beim Beuth Verlag (Telefon +49 30 2601-2260) erhältlich. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil bei allen VDI-Richtlinien. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinien durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals. Die Einspruchsfrist endet am 31.08.2017.  

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.