Insbesondere die Fortführung der Produktverantwortung mit der bisher erfolgreichen privatwirtschaftlich organisierten Sammlung und Verwertung garantiere aus Sicht der IK auch zukünftig hohe ökologische und ökonomische Standards. „Die neu zu errichtende Zentrale Stelle ist ein Kernelement des Verpackungsgesetzes und wird als Registrierungs- und Kontrollinstanz maßgeblich zu einer noch sichereren und gerechteren Finanzierung der Wertstoffsammlung und Verwertung beitragen“, so IK- Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Bruder.
Die IK als Gesellschafter der BHIM Zentrale Wertstoffstelle Projektgesellschaft nehme bereits seit geraumer Zeit ihre Produktverantwortung wahr, indem sie sich finanziell und konzeptionell in dieser Vorschaltgesellschaft der Zentralen Stelle engagiert.
Dem Verpackungsgesetz in seiner nun verabschiedeten Form gingen jahrelange intensive Beratungen und Diskussionen voraus. „Wir bedauern, dass die Sammlung stoffgleicher Nicht-Verpackungen und damit die einheitliche Wertstofftonne zunächst eine Zukunftsvision bleiben“, so Bruder „Das Verpackungsgesetz ist jedoch ein tragfähiger Kompromiss, dessen ambitionierten Ziele die Kunststoffverpackungsindustrie tatkräftig unterstützen wird.“