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Praxisprobleme bei der Anwendung des Mess- und Eichgesetzes

Die Betriebe der Metallrecyclingwirtschaft müssen infolge des neuen Mess- und Eichgesetzes bei der Abwicklung von Handelsgeschäften mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand und damit einem Anstieg der Kosten rechnen. Darauf weisen der VDM und die BDSV auf ihrem jährlichen Euregio-Trefftag am 14.01.2016 in Aachen hin.
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Laut BDSV und VDM gab es in den ersten Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes erhebliche Probleme bei der Umsetzung in die Praxis. Die Unternehmen sind seit dem 1.1.2015 angehalten, ihre Abläufe anzupassen. Dies hat die betroffenen Unternehmen vor enorme Praxisprobleme gestellt: „Nach den neuen Bestimmungen müssen LKW bei jeder einzelnen Lieferung z.B. von Schrotten bei der Ein- und Ausfahrt neu gewogen werden – eine Speicherung des Gewichtes der einzelnen LKW-Typen zur schnelleren Abwicklung ist nicht mehr zulässig“, so Ralf Schmitz, Hauptgeschäftsführer des VDM.

Wörtlich heißt es in dem Mess- und Eichgesetz: „Gespeicherte Gewichtswerte für Kraftfahrzeuge dürfen zur Bestimmung von Nettowerten nur herangezogen werden, wenn sie unmittelbar vor oder nach der Wägung des beladenen Kraftfahrzeugs festgestellt wurden.“ Nach Ansicht der Verbände bedeutet das in der Praxis einen hohen Anstieg des Verwaltungsaufwandes und nicht zuletzt auch eine starke zeitliche Belastung für die Betriebe.

Nicht mehr zulässig seien auch die sogenannten Schmutzabzüge, also in der Branche übliche Abzüge für Fremdstoffe bei den Lieferungen. Dr. Rainer Cosson, Hauptgeschäftsführer der BDSV: „Im geschäftlichen Verkehr mit losen Erzeugnissen – also auch mit Schrott – besteht eine Messpflicht bei Gewichtswerten, die der Preisermittlung zugrunde liegen. Damit legt die aktuelle Gesetzeslage nahe, auch einen Abzug für Schnee, der in die Ladung geraten ist, nicht mehr aufgrund einer Schätzung vornehmen zu dürfen.“

Quelle: VDM, BDSV

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