bvse fordert umfangreiches Maßnahmenpaket zu EU-Aktionsplan

Bis Ende 2015 will die Europäische Kommission einen neuen Aktionsplan zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation hat der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung zu den Fragen der EU-Kommission und den aus seiner Sicht vorrangigen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Kreislaufwirtschaft Stellung genommen.

Recycling ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Kreislaufwirtschaft an dem viele Recyclingunternehmen seit Jahren arbeiten, so bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock, der betont, dass die Märkte für die Sekundärrohstoffwirtschaft weiterentwickelt werden müssen:

– Durch Festlegung von Anforderungen an die Verwendung von Recyclingmaterial
– Durch niedrigere Steuern für Recyclingmaterial
– Festlegung von Anforderungen an die öffentliche Auftragsvergabe
– Korrekte Information der Verbraucher

Diese Maßnahmen müssen einhergehen mit echten Erleichterungen in Bezug auf den Verwaltungsaufwand für die zum größten Teil kleinen und mittelständischen Unternehmen der Recycling-, Sekundärrohstoff- und Entsorgungsbranche. Desweiteren müsse dem unfairen Wettbewerb durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsunternehmen durch die Anwendung „gleicher Regeln für alle“ Einhalt geboten werden, so der bvse in seiner Stellungnahme.

In seiner umfangreichen Stellungnahme forderte der bvse unter anderem:
– Steuerung der Kreislaufwirtschaft durch den Markt, bei der negative externe Effekte korrigiert, die Aufnahme von nachhaltigen Verhaltensweisen unterstütztund Anreize für das Recycling schaffen schaffen werden. Subventionen und EU-Mittel sollen dabei den Übergang in eine Kreislaufwirtschaft erleichtern und diesen nicht etwa durch die Förderung kontraproduktiver Maßnahmen behindern;
– Beseitigung von Markthindernissen für Sekundärrohstoffe und eine stärkere Belohnung für höhere Recyclingqualitäten sowie bessere Zugriffsmöglichkeiten auf Recyclingmaterial;
– ein EU-weit geltendes gesetzlich bindendes Regelwerk;
– die Vermeidung von Kostendifferenzen zwischen Primär- und Sekundärrohstoffen;
– die Beseitigung rechtlicher Hindernisse auf EU-Ebene, im Besonderen die Vereinfachung des Rechtsrahmens für die Verbringung von Abfällen in Europa, die Umstellung der Verwaltungsverfahren auf elektronische Verfahren sowie die Vereinheitlichung der Abfallklassifizierungen;
– Schließung von Regulierungslücken auf EU-Ebene, vor allem die Behandlung von Abfällen gemäß der Abfallhierarchie und Kriterien zum Ende der Abfalleigenschaft für weitere Materialien.

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