Umweltnorm ISO 14001 wird überarbeitet

Die internationale Norm für Umweltmanagement ISO 14001 wird laut TÜV Rheinland derzeit überarbeitet und soll voraussichtlich im Juli 2015 in Kraft treten. Dadurch ergeben sich eine Reihe von Änderungen für mehr als 260.000 Unternehmen weltweit, die nach Angaben des Umweltbundesamtes nach dieser Umweltnorm zertifiziert sind.

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Struktur der ISO 14001. Die Revision wird der so genannten „High Level Structure“ folgen. Sie soll eine identische Struktur für alle Managementsysteme sowie einen einheitlichen Gebrauch von Kerntexten und Begriffen gewährleisten. Die Normen werden so besser verstanden und Kombi-Zertifizierungen effizienter. Die Veröffentlichung der Norm ISO 14001:2015 soll im Juli 2015 erfolgen. Derzeit liegt ein maßgeblicher Entwurf, der sogenannte Draft International Standard (DIS) vor. Unternehmen, die nach ISO 14001:2004 oder der Korrekturversion aus 2009 zertifiziert sind, werden ab Veröffentlichung der neuen Norm voraussichtlich drei Jahre haben, ihr Umweltmanagementsystem auf die ISO 14001:2015 umzustellen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden alle Zertifikate gemäß ISO 14001:2004 ungültig und sind dann zurückzuziehen.

Kapitel 4 des Normentwurfs fordert, dass Unternehmen in ihrem Umweltmanagementsystem externe Belange und Einflüsse stärker berücksichtigen. Die Erwartungen „interessierter Parteien“ sollen besser verstanden und daraus erwachsende Anforderungen abgeleitet werden. Nach Kapitel 5 übernimmt das Top-Management künftig mehr Verantwortung für die Effektivität und die Integration des Umweltmanagements in die Geschäftsprozesse. Ein Beauftragter des Managements wird explizit nicht mehr gefordert, jedoch müssen adäquate Verantwortlichkeiten in der Organisation geregelt werden. Nach Kapitel 6 wird der gesamte Planungsprozess im Umweltmanagement neu strukturiert und soll künftig stärker die Umwelteinflüsse von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen „unter Berücksichtigung einer Lebenszyklus-Perspektive“ umfassen. Die Umweltbewertung muss zwar in der Regel keine differenzierte Ökobilanzierung von Produkten und Prozessen umfassen. Es sollen aber neben bedeutenden Umweltaspekten auch alle sonstigen Verpflichtungen und die damit verbundenen umweltbezogenen Chancen und Risiken beurteilt werden.

Wie Kapitel 7 darlegt, sollen auch in der Kommunikation die Verpflichtungen zum Umweltschutz stärker beachtet werden. Die externe Darstellung und Berichterstattung muss geregelt sein. Kapitel 8 widmet sich der Ablaufplanung und -kontrolle: Auch vor- und nachgelagerte sowie ausgelagerte Prozesse werden nun stärker berücksichtigt. Kapitel 9 erhöht die Ansprüche an die Bewertung der Umweltleistung. Dabei kommt die Norm ISO 14031 „Umweltmanagement – Umweltleistungsbewertung“ ins Spiel. Die Arbeit mit Kennzahlen hält somit auch ins Umweltmanagement Einzug. Kapitel 10 stellt klar, dass die Korrektur von Abweichungen stärker auf das Umfeld der Organisation sowie die Verbesserung der Umweltleistung insgesamt fokussiert wird.

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