BDE fordert EEG-Umlagebefreiung in jedem Fall beizubehalten

Die EEG-Umlagebefreiung für die Sekundärrohstoffwirtschaft ist auch dann zulässig, wenn die Befreiung als staatliche Beihilfe gewertet wird. Zu diesem Ergebnis kommt der Entsorgerverband BDE in seiner Stellungnahme zum aktuellen Beihilfeverfahren.

„Sekundärrohstoffe aus Abfällen durch Recycling zu gewinnen und fossile Energieträger wie Kohle und Öl durch Ersatzbrennstoffe zu substituieren, sind wichtige Bestandteile der EU-2020-Strategie sowie der europäischen Politik zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Sicherung der Rohstoffversorgung“, betont BDE-Präsident Peter Kurth. „Die EEG-Umlage für Unternehmen der Sekundärrohstoffwirtschaft zu begrenzen ist somit von Bedeutung für die gesamte europäische Gemeinschaft und liegt im gemeinsamen Interesse.“

Die Begrenzung der EEG-Umlage sei vor allem deshalb erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu wahren, die nachhaltige Abfallbehandlungsmaßnehmen, insbesondere Recycling, sicherstellen. Diese Unternehmen stünden sowohl im Wettbewerb mit weniger nachhaltigen aber kostengünstigeren Abfallbehandlungsmethoden im Inland als auch mit Konkurrenten aus Drittstaaten, vor allem aus Asien. Die Wettbewerbsfähigkeit dieser energieintensiven Unternehmen könnte ohne eine Begrenzung der EEG-Umlage, nicht erreicht werden.

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