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Einheitliche Anwendung der EU-Rechtsvorschriften soll gewährleistet werden

Der Bundesverband der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft unterstützt die Forderung des Europäischen Parlaments, die Instrumente der EU-Kommission zur Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu verbessern und systematischer zu nutzen.
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In der vom Plenum am 4. Februar verabschiedeten Entschließung zum 29. Umsetzungsbericht der Kommission sprachen sich die Abgeordneten unter anderem für eine rechtliche Aufwertung des „EU-Pilot“-Verfahrens aus. Mit Hilfe dieses Dialogverfahrens zwischen Kommission und Mitgliedsstaaten sollen mögliche Verstöße gegen EU-Recht vor der Einleitung eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens ausgeräumt werden.

Peter Kurth, Präsident des Bundesverbands der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), sagte anlässlich der Entschließung: „Die uneinheitliche Umsetzung und Anwendung des europäischen Umwelt- und Wettbewerbsrechts führt gerade für Unternehmen der Kreislaufwirtschaft zu massiven Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Binnenmarkt. Bei der Durchsetzung von EU-Recht müssen Unternehmen und Bürger künftig besser eingebunden werden. So sollten zum Beispiel Beschwerdeführer im Rahmen des ‚EU-Pilot‘-Verfahrens die Stellungnahmen der Mitgliedsstaaten direkt erhalten, um die Kommission gegebenenfalls auf Unstimmigkeiten hinweisen zu können. Daneben müssen die Verfahrensregeln präzisiert werden. Derzeit ist nicht immer transparent, wie die Kommission zu einer Entscheidung über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens kommt und welcher Zeitrahmen vorgesehen ist.“

Bisher unterliege „EU-Pilot“ der Verwaltungsautonomie der EU-Kommission, lässt der Verband verlauten. Das Verfahren habe keinen Rechtsstatus. Daher sollten der Entschließung des Europäischen Parlaments zufolge die gesetzlichen Rechte und Pflichten von Beschwerdeführern und Kommission künftig klar festgelegt sowie die Beschwerdeführer möglichst intensiv beteiligt werden.

„Ein Vertragsverletzungsverfahren sollte verkürzt werden, wenn bereits das informelle ‚EU-Pilot‘-Verfahren zu dem Ergebnis kommt, dass ein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt“, so Peter Kurth weiter. „Zudem sollte geprüft werden, dieses Dialogverfahren bereits auf nationale Gesetze im Entwurfsstadium auszuweiten, um von Seiten der Kommission frühzeitig auf mögliche Defizite hinweisen zu können.“

Quelle: mas
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