Anzeige

Berufungsanklage gegen Recylex vor Cour de Cassation

Das Berufungsgericht von Douai hatte im September die Klage auf Passivausgleich der Konkursverwalter von Metaleurop Nord gegen Recylex zurückgewiesen. Jetzt haben die Konkursverwalter eine Berufungsanklage beim Kassationshof Frankreichs (Cour de Cassation) eingereicht. Das teilt Recylex mit
Anzeige

Das Berufungsgericht von Douai habe mit seiner Entscheidung das Urteil des Zivilgerichts von Béthune aus dem Jahr 2007 bestätigt, wie der französische Recycling-Spezialist mitteilt.

Damals hatten die Richter die Klage der Konkursverwalter von Metaleurop Nord SAS auf Verurteilung von Recylex SA zur Ausfalldeckung ihrer Tochtergesellschaft Metaleurop Nord SAS in Höhe von 50 Millionen Euro zurückgewiesen. Sie hatten Recylex SA nicht als faktischen Geschäftsführer der Metaleurop Nord SAS betrachtet.

Quelle: Recylex, mku
Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link