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KrWG tritt bereits am 1. Juni in Kraft

Heute ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit kann das Gesetz bereits zum 1. Juni 2012 in Kraft treten. „ Das Gesetzgebungsverfahren hat sehr lange gedauert, die Ausfertigung und Verkündung ging nun sehr schnell“; kommentiert die Anwaltskanzlei Gaßner Groth Siederer & Coll. (GGSC).
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Einige Bestimmungen des KrWG treten allerdings schon „am Tag nach der Verkündung“ in Kraft, sprich am 1. März. Dabei handele es sich ausschließlich um Ermächtigungsgrundlagen für (Bundes-)Verordnungen und diesbezügliche Beteiligungsrechte, erläutert GGSC.

Mehr Infos rund um das KrWG finden Sie unter:
http://www.ggsc.de/

Quelle: GGSC, mku

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