Einige Länder hätten Bedenken geäußert, dass mit den Regelungen zur gewerblichen Sammlung die Rolle der Kommunen in der Abfallentsorgung zu sehr geschwächt würde, erläutert der VKU. Die Länderkammer habe daher den Vermittlungsausschuss angerufen, um eine Einigung zu erzielen. „Wir erwarten, dass es im Vermittlungsverfahren nicht zu einer Verschlechterung der bisher erreichten kommunalen Positionen kommt“, kommentiert der Vize-Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen, Patrick Hasenkamp, das Votum der Länderkammer. „Wenn im Rahmen des Verfahrens weiteren Bedenken der Kommunen in rechtssicherer Form abgeholfen werden kann, begrüßen wir dies.“
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