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KrWG: Kleinsammler müssen sich auf Änderungen einstellen

„Der Bundestag hat den Protesten der kommunalen Seite am vergangenen Freitag letztendlich Rechnung getragen, indem er für die Durchführung der privatwirtschaftlichen Sammlungen höhere Hürden als ursprünglich geplant errichtete.“ Das schreibt die BDSV in ihrem aktuellen Newsletter zur Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durch den Bundestag. Damit werden auch kleinräumige, punktuell durchgeführte Sammlung von Wertstoffen aus privaten Haushaltungen Änderungen erfahren.
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Kleinsammler, mit denen BDSV-Mitglieder in Geschäftsbeziehung stehen, sowie auch Schrottplatzbetreiber, die Wertstoffe unmittelbar von Privatleuten annehmen, müssten sich auf neue Anzeige- und Nachweispflichten einstellen, betont die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen in ihrem Newsletter. „Unserem dringenden, immer wieder vorgetragenen Votum, für derartige Kleinsammlungen eine Bagatellgrenze oder Ähnliches vorzusehen, ist der Bundestag nicht nachgekommen.“

„Gegen die absehbaren bürokratischen Erschwerungen der gewerblichen Sammlungen in unserer Branche ist es aufgrund des Bundestagsvotums sinnlos, weiter zu opponieren“, meint der Wirtschaftsverband. Die BDSV setze nun aber alles daran, dass die zukünftigen neuen Anzeige- und Nachweispflichten in der Vollzugspraxis auf das Minimum beschränkt werden. Dazu will die BDSV unmittelbar nach Gesetzeskraft Gespräche mit der Behördenseite aufnehmen und auf die einvernehmliche Herausgabe eines Musters für die Anzeige- und Nachweisprozedur drängen.

Quelle: BDSV, mku

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