„Kreditklemme“: Bund plant keine Zwangsmaßnahmen

Im Kampf gegen eine drohende "Kreditklemme" für Unternehmen verfolgt die Bundesregierung keine staatlichen Zwangsmaßnahmen. "Instrumente wie die Zwangskapitalisierung von Banken oder eine Zwangskreditvergabe" seien verworfen worden oder "möglicherweise verfassungsrechtlich bedenklich", heißt es in einem Schreiben des Finanzministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestages.

„Eine weitreichende Direktvergabe durch Förderbanken“ wie die Staatsbank KfW sei „ebenfalls rechtlich nicht zulässig“. In dem am Montag bekanntgewordenen Schreiben wird zugleich darauf verwiesen, dass der Handlungsspielraum für Maßnahmen wie
Bilanzierungs- und Eigenkapitalerleichterungen für Banken wegen europäischer und internationaler Regeln gering sei. Gestartet wurde ein im September angekündigtes Programm zur Unterstützung von Warenkreditversicherungen. Dabei stellt der Bund 7,5 Milliarden Euro aus dem „Deutschlandfonds“ bereit, um Kreditversicherungen zu ergänzen. Kreditversicherer sichern Lieferanten ab und springen ein, wenn Kunden Ware nicht bezahlen.

Nach ersten Schritten gegen drohende Engpässe bei der Kreditversorgung der Wirtschaft loten die Bundesregierung sowie die Finanzindustrie weitere Maßnahmen aus. Dabei geht es auch um einen „Mittelstandsfonds“ zur Eigenkapitalstärkung von Unternehmen, wie ihn Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann sowie die Sparkassen angekündigt haben. Ferner wird geprüft, ob die Staatsbank KfW einen Teil von Ausfallrisiken bereits bestehender Mittelstandskredite übernimmt und vom Bund eine Rückgarantie aus dem „Deutschlandfonds“ erhält.

Untersucht wird auch, den sogenannten Verbriefungsmarkt anzukurbeln. Der Staat könnte eine „Signalrolle“ übernehmen, „indem er sich für transparent strukturierte Verbriefungen engagiert“, heißt es in dem Schreiben. Staatliche Maßnahmen könnten aber nur ergriffen werden, „wenn gewährleistet ist, dass es sich um klar spezifizierbare und bewertbare Risiken für den Bund handelt, die mit nur geringer Wahrscheinlichkeit haushaltswirksam werden.“ Es gehe „hier um einfache, nicht leistungsgestörte Mittelstandskredite mit guter Bonität“. Die höchste Ausfallwahrscheinlichkeit verbleibe beim Kreditinstitut.

Bei Verbriefungen werden Forderungen aus Krediten gebündelt, mit Bonitätsnoten für die Kreditwürdigkeit versehen und an Investoren verkauft. Dies entlastet die Bilanzen der Banken und ermöglicht diesen neue Darlehen. Solche Finanzprodukte stehen aber in der Kritik, weil sie – vor allem auf den US-Immobilienmärkten – die Finanzkrise mit ausgelöst haben. Inzwischen erhoffen sich Experten über Verbriefungen neuen Spielraum für die Mittelstandsfinanzierung. (dpa)

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