Abfalltransporte in Deutschland – Schlechtes Gewissen fährt mit

Wer auf Deutschlands Straßen Abfälle transportieren will, hat es nicht leicht. Bevor er seine erste Ausfahrt machen darf, muss er eine Menge an Voraussetzungen erfüllen. Neben den üblichen Auflagen des Güterkraftverkehrsgesetzes muss er auch die besonderen Regeln des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und unter Umständen auch die des Gefahrgutrechts berücksichtigen.

In kaum einem Land werden Abfalltransporte so stark überwacht wie in Deutschland. Aber all diese Regeln sind nicht immer einfach zu verstehen, sowohl für die Transporteure und ihre Auftraggeber, als auch für die diejenigen, die die Abfalltransporte überwachen. Deshalb empfehlen Juristen eine Vereinfachung des Abfalltransportrechts. Das KrW-/AbfG sollte im Rahmen der Umsetzung EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht entsprechend angepasst werden.

Künftig sollten alle Abfalltransporte genehmigt werden müssen. Bei nicht gefährlichen Abfällen zur Verwertung soll jedoch eine Anzeige bei den zuständigen Behörden ausreichen.

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