Tim Consult fordert Vertragstreue

Mit Sorge betrachtet die Tim Consult, dass sich bereits einige von den Kommunen mit der Verwertung von Altpapier beauftragten Dienstleister weigern, ihre im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren angebotenen Preise aufrecht zu erhalten. Die Beratungsgesellschaft empfiehlt den öffentlich-rechtlichen Entsorgern, auf genaue Vertragserfüllung zu bestehen.

Einige der so genannten Verwertungsdienstleister hätten laut Tim Consult angesichts des dramatischen Preisverfalls auf den Altpapiermärkten auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage verwiesen. Offenbar hat sie der rasante Preisverfall unvorbereitet getroffen.

Abzuwarten bleibt, inwiefern die betroffenen Verwerter ihren vertraglichen Pflichten – Abnahme des Altpapiers und fristgerechte Bezahlung – nachkommen werden, heißt es in einem ‚Sondernewsletter’ der Tim Consult. Nicht auszuschließen ist, dass es in einzelnen Fällen zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, wenn der betroffene Dienstleister seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen will oder kann.

Aufgrund der schwierigen Marktsituation zum Jahreswechsel ist den öffentlichen Entsorgungsträgern anzuraten, die Entwicklung aufmerksam zu beobachten. Die mit Unterstützung der Beratungsgesellschaft geschlossenen Verwertungsverträge sehen entsprechende Sicherungsmechanismen für öffentliche Auftraggeber vor.

Gleichwohl rät die Tim Consult den öffentlich-rechtlichen Entsorgern kurzfristig darauf zu achten, dass die vertraglichen Sicherungen fristgerecht bereitgestellt werden und nach dem Leistungsbeginn der Verwertungserlös pünktlich entrichtet wird. „Den zeitgerechten Zahlungseingang sollten Sie fortgesetzt überwachen. Dem Begehren nach Anpassung der geschlossenen Preisvereinbarungen, wie es verschiedentlich vorgetragen wird, können Sie aus vergabe- und gebührenrechtlichen Gründen nicht ohne weiteres entsprechen. Dies nicht zuletzt, weil damit eine spürbare Senkung des Verwertungserlöses zu Lasten der Gebührenzahler verbunden ist.“

Gleichzeitig verweist die Beratungsgesellschaft der öffentlich-rechtlichen Entsorger, dass der entsprechende Anspruch eines Verwerters grundsätzlich nicht auszuschließen ist, aber einer fundierten, in einem möglichen Gebührenstreit belastbaren Grundlage bedarf. „Der bloße Hinweis auf dynamische Marktveränderungen auf mögliche Verluste des Dienstleisters aus dem Geschäft ist nicht ausreichend.“

Mittelfristig sind aus den aktuellen Marktentwicklungen und speziell aus der zunehmenden Volatilität der Marktpreise Lehren für die Gestaltung der kommenden Vergabeverfahren zu ziehen, so Tim Consult. Besonderes Augenmerk sollte in Zukunft auf folgende Elemente der Vergabekonzeption gelegt werden: Die Wahl des marktgerechten Preismodells, die Sicherungsmechanismen und die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

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