Der BDE fordert daher alle Marktteilnehmer auf, aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes Altgeräte ausschließlich fachgerecht zu entsorgen. „Alle Kühlgeräte – ganz gleich, mit welchen Kühlmitteln sie befüllt sind – gehören in Aufbereitungsanlagen, die den Anforderungen der ordnungsgemäßen FCKW-Entsorgung entsprechen“, sagt BDE-Geschäftsführer Rainer Cosson. Der BDE hat in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass nur Fachfimen mit dem Recycling von Kühlgeräten betraut werden sollten, die auch einer konsequenten Auditierung unterliegen.
Der BDE verweist darauf, dass es Verbandsmitglieder waren, die den Überwachungsvereins ÜWEG gründeten. Dieser organisiert die Ahndung von Unregelmäßigkeiten beim Vollzug des Elektrogesetzes.
Im Übrigen stellt der BDE klar, dass Kühlgeräte-Aufbereitungsanlagen, die von BDE-Mitgliedsunternehmen betrieben werden, nachweislich deutlich mehr FCKW aus alten Kühlgeräten entfernen, als die von den Statistischen Landesämtern für das Jahr 2006 ermittelten 45 Prozent.