Auf dem Gelände in Benningen wird unter anderem Restmüll umgeladen. Wie die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart den Vergleich am 5. Oktober vorgeschlagen. Offenbar wäre die Klage ansonsten abgewiesen worden.
Das Unternehmen war rechtlich in einer stärkeren Position, weil das Hochhaus noch bis 2003 als Verwaltungsgebäude geführt wurde; erst zu diesem Zeitpunkt hatte der Landkreis den Bebauungsplan geändert. Das Gericht geht daher davon aus, dass die Müllfirma ältere Rechte hat.
In dem Vergleich hat sich der Müllunternehmer Kurz verpflichtet, die Betriebszeiten einzuhalten und die Abläufe so wenig störend wie möglich zu gestalten. Er will die Vorgänge streng kontrollieren. Außerdem lässt er auf seine Kosten einen Sichtschutz bauen. Die zulässigen Immissionswerte hatte der Betrieb schon immer eingehalten.