Emissionszertifikate müssen vielleicht neu verteilt werden

Die Deutsche Emissionshandelsstelle muss eventuell die Verteilung von bis zu 7,2 Millionen Emissionsrechten rückabwickeln. Das Bundesverwaltungsgericht entschied in einem Grundsatzurteil, dass die Kürzung von Zertifikaten hunderter Unternehmen unrechtmäßig war. Die Behörde hatte sich zu diesem Schritt gezwungen gesehen, als deutlich wurde, dass die ausgeteilten Rechte für die erste Zuteilungsperiode das deutsche Budget von 495 Millionen Tonnen Kohlendisoxid sprengen würden.

Das Umweltbundesamt, zu dem die Deutsche Emissionshandelsstelle gehört, muss jetzt mit der Entscheidung der Richter umgehen. In ersten Reaktionen wies das Amt darauf hin, dass die Zuteilungsmethode für die nächste Handelsperiode bereits verändert und wesentlich vereinfacht worden sei. Künftig fiele die Unterscheidung nach alten und neuen Anlagen weg, maßgeblich sei nur noch die historische Produktionszahl.

Prozessbeobachter gehen davon aus, dass einige von der Kürzung der Emissionsrechte betroffene Unternehmen nun Schadensersatzklagen gegen die Behörden anstrengen könnten.

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