EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie weiter in der Diskussion

Entgegen dem Vorschlag der EU-Kommission, die geplante Bodenschutzrahmenrichtlinie zum Altpapier zu legen, plädieren sowohl der Ministerrat als auch das EU-Parlament für eine Weiterverfolgung der Richtlinie.

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hatte noch im September für eine Ablehnung votiert, weil die geplante Rahmenrichtlinie gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoße und Boden „keine grenzüberschreitende Wirkung“ entfalte. Doch sei diese Ansicht im federführenden Umweltausschuss und auch gesamten Parlament nicht mehrheitsfähig, hieß es nun im EU-Parlament, nachdem der Umweltausschuss in der abgelaufenen Woche die generelle Bodenschutzstrategie der Kommission unterstützt hat.

Auch im Kreis der EU-Staaten gehe niemand mehr davon aus, dass die Richtlinie komplett scheitern werde, hieß es in gut informierten Kreisen in Brüssel. Insbesondere in Osteuropa seien viele Böden mit Schadstoffen belastet, und in Südeuropa seien Böden teilweise schon von Versteppung und Wüstenbildung bedroht. Deshalb hofften zahlreiche Politiker dort auf finanzielle Unterstützung in Verbindung mit der geplanten EU-Richtlinie.

In EU-Staaten wie Deutschland, die bereits viel in den Bodenschutz investiert haben, regt sich hingegen Widerstand: Neue EU-Fonds sollten nicht eingerichtet werden. Außerdem ist es aus deutscher Sicht sinnvoll, die Richtlinie im weiteren Gesetzgebungsprozess so zu gestalten, dass existierendes nationales Recht wie das deutsche Bodenschutzgesetz ohne viele Änderungen damit kompatibel sei.

EU-Umweltkommissar Stavors Dimas weist hingegen auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen hin, wenn der Bodenschutz in der EU nicht einheitlich geregelt sei. Im November kommt die Richtlinie zur Abstimmung in den Straßburger Plenarsaal. „Das Parlament steht vor einer Zerreißprobe“, urteilt der CDU-Europaabgeordnete und Umweltexperte seiner Fraktion, Markus Pieper in einem Bericht im „Handelsblatt“. Streitpunkt sei der laut Pieper „extreme Verwaltungsaufwand“, der mit dem jüngsten umweltpolitischen Projekt der Kommission verbunden sei. Ähnlich wie Naturflächen bei der ebenso umstrittenen Flora-Fauna- Habitat-Richtlinie sollen durch die geplante Bodenschutzrahmenrichtlinie auch gewerbliche und landwirtschaftlich genutzte Flächen von einem Kataster erfasst werden. Und beim Besitzerwechsel jedes gewerblichen und landwirtschaftlichen Grundstücks muss nach dem Willen der Kommission der Verkäufer einen „Bodenzustandsbericht“ erstellen. Die bürokratischen Hürden für Kommunen, Industrie und Landwirtschaft seien immens, klagt der CDU-Mann im Handelsblatt. Da Deutschland zusammen mit acht weiteren EU-Staaten bereits über eine ausgefeilte Bodenschutzgesetzgebung verfügt, wäre dies für die Betroffenen ein nicht zu vertretender zusätzlicher Aufwand. Die Union verlange daher, dass die Defizite beim Bodenschutz von den Mitgliedsländern ohne Eingriff der Brüsseler Kommission beseitigt werden.

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