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Weidemann

  • Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Prof. Clemens Weidemann von der Stuttgarter Kanzlei Gleiss & Lutz sieht realistische Chancen für eine weitreichende Liberalisierung der Hausmüllentsorgung. Der Überlassungspflicht unterliegen seiner Ansicht nach prinzipiell nur Abfälle, die nicht verwertet werden können. Dies gehe aus der Rechtssystematik des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes hervor, so Weidemann auf dem Altpapiertag des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft vergangene Woche in Berlin.

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