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VG Oldenburg

  • Ein niederländisches Unternehmen hatte gegen eine abfallrechtliche Anordnung des Landkreises Friesland zur ordnungsgemäßen Entsorgung asbesthaltigen Bauschutts geklagt. Gestern hat das Verwaltungsgericht Oldenburg diese Klage abgewiesen. In der Urteilsbegründung wurde unter anderem ausgeführt, dass unsortierter Bauschutt entsorgungspflichtiger Abfall sei und wegen der Asbestverunreinigungen sogar zum gefährlichen Abfall werde.

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