Der Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 6. März stellt die bundesweit praktizierte Ausschreibungspraxis für Altpapier aus privaten Haushalten in Frage. Mit seiner Entscheidung widerspricht das OLG ausdrücklich dem Bundeskartellamt, das 2004 sowohl gemeinsame Ausschreibungen von Kommune und DSD als auch Verträge zwischen Kommunen und Entsorgern über die Gesamtmenge einschließlich des Verpackungsanteils verboten hat.






