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Verbund

  • Die Frist für die Verpackungsmeldung läuft am 1. Mai ab. Unternehmen, die große Mengen von Waren verpacken, müssten prüfen, ob sie dafür eine Vollständigkeitserklärung (VE) abzugeben haben. Daran erinnert die Industrie- und Handelskammer in Rheinland-Pfalz (IHK Pfalz). Die VE für das vergangene Jahr sei im entsprechenden internetbasierten Register zu hinterlegen.

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