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Umweltministerium Sachsen

  • Mit der morgigen (8. Januar 2009) Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt tritt für sächsische Unternehmen ein neuer Katalog verwaltungstechnischer Erleichterungen in Kraft. Sachsens Staatsregierung löst damit eine Verpflichtung aus dem Vertrag zur Umweltallianz ein, der am 6. November 2008 für weitere fünf Jahre fortgeschrieben wurde.

  • Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Gerüche Immissionen. Als solche sind sie der Nachbarschaft nur zumutbar, solange sie keine schädlichen Umwelteinwirkungen darstellen. Zur Konkretisierung hat das Sächsische Umweltministerium heute ihre Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)veröffentlicht.

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