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Überlassungspflichten

  • „Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist in der Form, wie es verabschiedet wurde, europarechtskonform. Der Beschwerde eines privaten Entsorgerverbandes sehen wir gelassen entgegen.“ Das betont Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Der BDE hatte im April bei der EU-Kommission zwei Beschwerden gegen die Neuordnung des Abfallrechts in Deutschland eingereicht.

  • Der Entsorgerverband BDE ist vom heute im Bundestag beschlossenen Kreislaufwirtschaftsgesetz wenig begeistert. „Die Regierungskoalition hat ihre selbst gesteckten Ziele hier leider verfehlt“, kommentiert BDE-Präsident Peter Kurth. „Vom klaren Bekenntnis in der Koalitionsvereinbarung, die Überlassungspflichten nicht auszuweiten und die gewerbliche Sammlung nicht einzuschränken, ist wenig übrig geblieben.“ Nunmehr bestehe die Gefahr, dass künftig privatwirtschaftliche Tätigkeit im Bereich der Wertstoffsammlung nur noch dort möglich sein werde, wo Kommunen keinerlei Interesse an der Sammlung hätten.

  • Eine nachhaltige und bürgerfreundliche Kreislaufwirtschaft ist nur mit den Kommunen möglich. Das haben die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) anlässlich der gestrigen Anhörung im Bundestag deutlich gemacht. „Die Recyclingquoten in Deutschland sind mit 64 Prozent dank der starken Rolle der Kommunen die höchsten in Europa. Dieser Erfolg beim Umwelt- und Ressourcenschutz darf nicht aufs Spiel gesetzt werden, nur um die Abfallwirtschaft in Deutschland weiter zu liberalisieren“, betonten die Verbände.

  • Heute befasste sich der Umweltausschuss des Bundestages in einer Experten-Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Zu dieser Anhörung war auch der Präsident des Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), Peter Kurth, als Sachverständiger geladen. Der BDE-Präsident warnte in seinem Statement vor dem Umweltausschuss eindringlich davor, die Überlassungspflichten auszuweiten und die Möglichkeiten der gewerblichen Sammlung einzuschränken.

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  • „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung behauptet, das Europarecht erfordere eine Liberalisierung der Abfallwirtschaft.“ Das sagt Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Er beruft sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 4. Juli, dass die derzeit geltenden Regelungen im Abfallrecht zu Überlassungspflichten und zu gewerblicher Sammlung europarechtskonform seien.

  • Der niedersächsische Minister für Umwelt und Klimaschutz, Hans-Heinrich Sander (FDP), hat zu einer Versachlichung der Debatte um die künftige Ausrichtung der Abfall- und Kreislaufwirtschaft aufgerufen. Das hatte Sander auf dem zweiten Rohstoffkongress der TU Berlin und des Recyclingunternehmens Alba in Berlin gefordert. Sander betonte auch, dass man sich in den Koalitionsverhandlungen zwischen FDP und CDU/CSU auf Bundesebene darauf verständigt habe, „die Überlassungspflichten nicht auszuweiten und gewerbliche Sammlungen nicht einzuschränken“.

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