„Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist in der Form, wie es verabschiedet wurde, europarechtskonform. Der Beschwerde eines privaten Entsorgerverbandes sehen wir gelassen entgegen.“ Das betont Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Der BDE hatte im April bei der EU-Kommission zwei Beschwerden gegen die Neuordnung des Abfallrechts in Deutschland eingereicht.