Das österreichische Sammel- und Verwertungssystem Altstoff Recycling Austria (ARA) darf sein Tarifangebot nicht erweitern. Das Handelsgericht Wien verhängte eine einstweilige Verfügung, nachdem zwei Mitbewerber Klage eingereicht hatten.
Das österreichische Sammel- und Verwertungssystem Altstoff Recycling Austria (ARA) darf sein Tarifangebot nicht erweitern. Das Handelsgericht Wien verhängte eine einstweilige Verfügung, nachdem zwei Mitbewerber Klage eingereicht hatten.
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