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  • Mitte September soll die Entscheidung fallen, welche Kriterien für das Abfallende von Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrotte gelten. Um den Produktstatus zu umgehen, können die Schrotte eventuell auch als Nebenprodukte klassiert werden. Die BDSV fordert dafür eine Klärung der Rechtslage.

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