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Stromsteuergesetz

  • Werden Abfälle in Müllverbrennungsanlagen (MVA) verwertet, ist dies in aller Regel kein Vorgang, der energiesteuerpflichtig ist. Das ist das Ergebnis eines aktuellen Gutachtens, das die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) vorgestellt hat. Dieses Ergebnis sei vor allem mit Blick auf die Novellierung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes von erheblicher Bedeutung, so die ITAD.

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