Über die Verwaltungslasten, die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) der Elektronikbranche aus EU-Rechtsvorschriften im Bereich „Umwelt“ entstehen, berichtete der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE) am 3. Mai vor der High Level Group der EU-Kommission. Insbesondere sei die deutsche Umsetzung der WEEE-Richtlinie, das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), als Beispiel aufgegriffen worden, so VERE.