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Steuersatz

  • Viele Sachverständige lehnen die von der Bundesregierung geplante höhere Besteuerung von Sekundär- und Ersatzbrennstoffen (EBS) ab. In einer nicht öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromgesetzes erklärte ein Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), die Anlehnung des Steuersatzes für EBS oder Sekundärbrennstoffe an den des Heizöls sei nicht nachvollziehbar. Das teilt der Deutsche Bundestag in einer Pressemeldung mit.

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