Gestern bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil aus der Vorinstanz: Der Sportschuh von Adidas, in dem ein Chip zur Steuerung der Dämpfung integriert ist, ist kein Elektroschrott, wenn er einmal entsorgt wird.
Gestern bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil aus der Vorinstanz: Der Sportschuh von Adidas, in dem ein Chip zur Steuerung der Dämpfung integriert ist, ist kein Elektroschrott, wenn er einmal entsorgt wird.
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