Das im Januar verkündete Urteil des Verwaltungsgerichtes Ansbach stößt auf Zustimmung der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR). Die Gerichtsentscheidung trage dem Sinn des ElektroG in besonderer Weise Rechnung, kommentiert EAR-Vorstand Hartmut Theusner. Auch wenn es auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheine, Textilien als registrierungspflichtige Elektrogeräte einzuordnen.