Bei der End-of-Waste-Verordnung für Altpapier dürfen nicht die gleichen Fehler gemacht werden, die zuvor bei der Verordnung für Schrotte gemacht worden sind. Das macht Reinhold Schmidt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbandes Papierrecycling, in einem Schreiben an das Bundesumweltministerium (BMU) deutlich.