Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Juliane Kokott, plädiert für eine anteilige Belastung der Allgemeinheit an den Kosten eines Ölunfalls. Dies sei mit dem Verursacherprinzip des EG-Abfallrechts vereinbar.
Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Juliane Kokott, plädiert für eine anteilige Belastung der Allgemeinheit an den Kosten eines Ölunfalls. Dies sei mit dem Verursacherprinzip des EG-Abfallrechts vereinbar.
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