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Oberlandesgericht Düsseldorf

  • Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gestern entschieden, dass die Stadt Bochum die Vergabe der kombinierten Wertstofftonne in einer öffentlichen Ausschreibung hätte vergeben müssen. Das teilt der Umweltservice Bochum (USB) mit. Der USB ist in dem Verfahren als Beigeladene beteiligt. Die Stadt Bochum halte jedoch weiterhin an der kombinierten Wertstofftonne fest.

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