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  • „Vollständig ist an den Vollständigkeitserklärungen gar nichts“ – scharf kritisiert der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Jürgen Resch, die 5. Novelle der Verpackungsverordnung. Gemäß der dort festgelegten Vollständigkeitserklärung müssen Unternehmen, die Verkaufsverpackungen einsetzen, deren Menge, Art und Entsorgung angeben. Laut DUH wird diese Pflicht von rund einem Drittel der Unternehmen ignoriert.

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