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elektronischer Abfallnachweisschein

  • Ab heute gibt es beim elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) keine Ausnahmen mehr. Dann müssen neben allen an der Entsorgung gefährlicher Abfälle Beteiligten auch die Erzeuger und Beförderer komplett auf die digitale Abwicklung umstellen und ihre am Computer erstellten Nachweise qualifiziert elektronisch signieren.

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