Anzeige

Eilbeschluss

  • Private Entsorger dürfen ihre Blaue Tonnen weiterhin vor die Haustüren in Dresden stellen. In Eilbeschlüssen hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht den Eilanträgen von fünf privaten Entsorgungsfirmen gegen die Untersagung ihrer Sammeltätigkeit durch die Landeshauptstadt stattgegeben. Zugleich änderte es die anderslautenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Dresden ab. Dieses hatte die Eilanträge zuvor abgelehnt.

Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link