Ein Tag vor dem geplanten Beschluss des Bundeskabinetts zur so genannten Deponievereinfachungs-Verordnung mahnt der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) ein konsequentes Vorgehen an. So müsse die Novelle der Bundesbodenschutz-Verordnung „gerichtsfeste“ Rechtsgrundlagen schaffen. Um die Abfallablagerung in Tongruben zu vermeiden, sollten künftig nur noch mineralische Abfälle mit festgelegten Grenzwerten außerhalb von Deponien abgelagert werden dürfen.