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  • Ein neues Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der von kommunaler Seite erhobene Vorwurf, der Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nutze nicht die vorhandenen Spielräume, die das Europarecht für die Zulässigkeit weitgehender Überlassungspflichten für Abfälle aus privaten Haushaltungen bereit hält, unzutreffend ist. Das vom BDE in Auftrag gegebene Gutachten spricht sich deutlich gegen die Ausweitung von Überlassungspflichten aus.

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